Eine Investition in neue Fenster hat mehrere Vorteile: Zum Beispiel können Sie gleich auf den richtigen Schallschutz achten und für mehr Ruhe in Ihren vier Wänden sorgen. Außerdem werden Ihre Räume heller, denn moderne Fenster haben meist schmalere Rahmen und lassen mehr Tageslicht hinein – was sich zusätzlich noch positiv auf Ihre Stromrechnung auswirkt.
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie dem Austausch von Fenstern oder der Haustür, können Sie sich zwischen zwei Modellen entscheiden:
1) BAFA
Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen Sie mindestens 2.000 Euro brutto investieren.
Dann erhalten Sie 15 % der förderfähigen Ausgaben – gedeckelt pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf bis zu 30.000 Euro. Und wenn Sie im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, können Sie von einem weiteren Förderbonus in Höhe von 5 % profitieren!
Und Sie sanieren Ihr Gebäude Schritt für Schritt ganz systematisch - bis hin zu einem Primärenergiebedarf von nur noch 50 kWh/m²a für ein KfW-Effizienzhaus 85.
2) KfW
Wenn das Kapital nicht zur Verfügung steht, haben Sie ein Möglichkeit einen Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Namens KfW 261 zu beantragen. Haben Sie eine Komplettsanierung (unter anderem mit Fenstertausch) ins Auge gefasst und erreichen Sie damit einen KfW-Effizienzhausstandard, können Sie damit einen Kredit von bis zu 150.000 Euro bekommen. Das Geld, das man bekommt, hängt davon ab, wie gut ein Haus gebaut ist (gemessen in Stufen der Effizienzhaus-Standards) und die Höhe des Boni erstreckt sich zwischen 5 Prozent (KfW-Effizienzhaus Denkmal) bis zu 45 Prozent (KfW-Effizienzhaus 40) - maximal 67.500 Euro. Die Fördersätze enthalten sowohl Boni als auch einen Tilgungszuschuss.
3) Abschreibung
Hier werden Sie indirekt gefördert, denn Sie können 20 % der Kosten für die energetische Sanierungsmaßnahme von der Steuer absetzen – und zwar über 3 Jahre verteilt und gedeckelt auf bis zu 40.000 Euro pro Wohnobjekt. 50 % der Kosten für die Fachplanung und die Baubegleitung können Sie sogar direkt absetzen – Sie müssen diese Kosten nicht mehr über mehrere Jahre verteilen.
MIT DER BAFA SCHRITT FÜR SCHRITT ZU NEUEN FENSTERN
Um möglichst viel aus dem tollen Angebot des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) herauszuholen, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:
▶ Machen Sie einen Termin mit einem Vinevia-Fachman bei Ihnen vor Ort und entscheiden Sie sich für ein Sanierungsangebot in Umfang und Termin.
Unserer Fensterspezialisten beraten Sie umfassend und prüfen, ob Ihre gewünschten Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind. Viele Betriebe arbeiten auch direkt mit einem Energieberater zusammen! Oder Sie suchen sich selbst ein Energieberatungs-Unternehmen in Ihrer Nähe. Haben Sie sich für Produkte entschieden, können Sie Ihren Fensterbauer beauftragen!
Für die BAFA-Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein. Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Förderung nicht genehmigt werden sollte.
WICHTIG: Erst dann kann die Förderung beantragt werden!
▶ Stellen Sie online Ihren Förderantrag beim BAFA.
Wir als WERU Fachbetrieb übernehmen auch die komplette Antragstellung für Sie! Dies wird durch ein WERU Partner Unternehmen Febis durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass für Antragstellung eine Gebühr in der Höhe 200€ - 250€ anfallen.
Das Antragsformular sowie viele weitere Informationen, Merkblätter und Links zur Förderung finden Sie auf der Website des BAFA, sowie in der Links unten dieser Webseite.
▶ Lassen Sie Ihre alten Fenster gegen neue, energieeffiziente WERU-Produkte austauschen.
Sobald Sie eine Entscheidung von BAFA über Ihre Zuschüsse und grünes Licht für Umsetzung der geplanten Maßnahmen bekommen, setzten wir uns miteinander in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Zunächst werden die gewünschte Fenster bestellt und sobald uns den Liefertermin vorliegt, melden wir uns bei Ihnen, sodass wir ein Montage Termin finden können. Jetzt werden nun die alten Fenster gegen neue, energieeffiziente WERU-Fenster ausgetauscht werden können.
▶ Nach Abschluss der Arbeiten wenden Sie sich wieder an Ihren Energieberater.
Er überprüft Ihre Umbaumaßnahme und stellt Ihnen einen technischen Projektnachweis (TPN) aus.
Passenden Energieberater in Ihre Nähe finden: https://https://deutsches-energieberaternetzwerk.de/energieberatersuche/
▶ Rufen Sie Ihren Zuschuss ab.
Reichen Sie den TPN beim BAFA ein und freuen Sie sich über Ihre neuen energieeffizienten Fenster sowie ein fettes Förderungssümmchen. Gut zu wissen: Für diesen Schritt haben Sie maximal 6 Monate Zeit. Doch wer will schon so lange auf sein Geld warten...
Alle Details finden Sie in diesem PDF-Merkblatt des BAFA.
WER WIRD VON DER BAFA GEFÖRDERT?
In den Genuss dieser speziellen Förderung kommen folgende Personen:
Privatpersonen (Eigentümer und Mieter), Wohneigentümergemeinschaften, Unternehmen und Baugenossenschaften.
Der Bauantrag für Ihr Bestandsgebäude (alternativ gilt auch die Bauanzeige) für Ihr Bestandsgebäude muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Die Förderung erhalten Sie, wenn Sie den Austausch der Fenster als Einzelmaßnahme durchführen lassen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
SIE PLANEN EINEN NEUBAU?
Sie möchten ein Haus bauen? Oder ein neues Haus oder eine neue Wohnung kaufen? Oder haben Sie bereits gekauft bzw. die Baugenehmigung erhalten? Auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finden Sie viele attraktive Förderprodukte, wie zum Beispiel günstige Kredite mit Tilgungszuschuss.
Auch für Bauherrinnen und Bauherren gibt’s Geld dazu, wenn Sie sich von Anfang an für energieeffiziente Fenster entscheiden. Klimaschutz kann so einfach sein.
NEU: JETZT GIBT'S AUCH ZUSCHUSS FÜR SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ
Gefördert werden:
➤ der Einsatz oder der erstmalige Einbau von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen - auf Wunsch auch mit optimierter Tageslichtversorgung.
➤ die Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen.
! WICHTIG !: Der Preis jedes Elements muss einzeln ausgewiesen werden!
SIE MÖCHTEN MEHR WISSEN ÜBER IHRE MÖGLICHKEITEN ZUM KLIMASCHUTZ?
Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale in Sachen Energiesparen, Wärmedämmung und erneuerbare Energien werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert und sind deshalb kostengünstig. Alle Informationen finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale. Dort können Sie auch gleich einen Termin vereinbaren.
MIT STEUERLICHER ABSCHREIBUNG ZU NEUEN FENSTERN
Seit 01.01.2020 können Sie alle energetischen Sanierungsmaßen an Ihrem selbst bewohnten Haus oder Wohnung steuerlich absetzen Diese wird über 3 Jahre verteilt und bis zu einer Maximalsumme von 40.000 € sein.
Das betrifft:
➤ 20 % der Kosten für alle Sanierungsmaßnahmen UND
➤ 50 % der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Diese Kosten können Sie sogar direkt absetzen, sie müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.
Steuerlich gefördert wird neben dem Austausch der alten Fenster zum Beispiel auch die Isolierung von Wänden und Decken, der Einbau/Austausch von Lüftungsanlagen und der Austausch/die Optimierung von Heizungsanlagen. Und auch Ihre Investitionen in digitale Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs können Sie steuerlich geltend machen.
WER KANN DIE STEUERLICHEN ABSETZUNGSMÖGLICHKEITEN NUTZEN?
Alle Eigentümer von selbstbewohnten Häusern und Wohnungen, die älter sind als 10 Jahre, können diese Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Sowohl die Kosten für Einzelmaßnahmen als auch die Kosten für eine energetische Komplettsanierung können ab dem Kalenderjahr, in dem die Sanierung abgeschlossen ist, geltend gemacht werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Vielen Dank, dass Sie diesen Artikel gelesen haben.
Zusammen können wir Energie sparen,
die CO2 Emissionen senken
und somit
zu Klimaschütz beitragen.
Gemeinsam sind wir stärker - gemeinsam für die Welt!
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